Ethikrichtlinien
Die Atemtherapeutin:
- untersteht der Schweigepflicht in allem, was ihr während ihrer Berufsausübung anvertraut wird
- orientiert ihre Klientinnen über die Methode, die Dauer und den Ablauf der Behandlung, die finanziellen Bedingungen wie Honorar, Krankenkassenentschädigung und den Verrechnungsmodus versäumter Stunden
- bietet nur die fachliche Leistung an, für welche sie die entsprechenden Qualifikationen und Kompetenzen erworben hat, andernfalls leitet sie die Klientinnen an entsprechende Fachpersonen weiter
- stellt das Wohlergehen der Klientinnen in der Vordergrund ihrer Handlung, ungeachtet derer Herkunft, religiöser Zugehörigkeit oder sozialer Stellung
- stellt keine Diagnosen und gibt keine Medikamente ab
- dokumentiert ihre Arbeit und wertet diese mit den Klientinnen regelmässig aus, daran orientiert sich das weitere Vorgehen.
Nächstenliebe ist zugewandte Wahrnehmung des Mitmenschen.
Zitat Carl Friedrich von Weizsäcker